Leistungen nach SGB XI

- abrechenbar als Sachleistung über das Pflegegeld -

Grundpflege:

  • Verrichtungen in der Körperpflege
  • Verrichtungen bei der Ernährung
  • Pflegerische Prophylaxen
  • Beratungseinsatz

Pflegeberatung § 37.3

Pflegebedürftige, die eingstuft sind in einen Pflegegrad (2-5), sind verpflichtet eine Beratung zu Hause durch einen zugelassenen Pflegedienst halb- bzw. vierteljährlich anzufordern. Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung aus praktischer und pflegerischer Sicht der häuslich Pflegenden.

Verhinderungspflege § 39

Ist eine Pflegeperson wegen Krankheit, Erholungsurlaubs oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens 4 Wochen pro Kalenderjahr bis max. 1.612 €. Der Anspruch besteht frühestens nach 6 Monaten Pflegegrad nach SGB XI.

Pflegeberater § 45

Angehörige finden in der Pflegeberatung Unterstützung bei der Überleitung der Kinder aus der Klinik. Zusätzlich vermittelt die Pflegeberatung den pflegenden Angehörigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die es ihnen ermöglicht, die Versorgung in der häuslichen Umgebung eigenständig zu organisieren und zu stabilisieren.

Entlastungsleistungen nach §§ 45b SGB XI

Beinhaltet die Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich sowie pflegende Angehörige zu entlasten und beratend zu unterstützen.