Information an alle Pflegegeldbezieher👆 Beratungsbesuche Die Pflegekassen verzichten bis zum 30. September 2020 vollständig auf die Durchführung und Überprüfung der Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 Satz 1 SGB XI, ohne den Pflegegeldanspruch zu kürzen. Auch eine rückwirkende Kürzung oder
Pflegeberatungen nach §37.3
